In der Familie sind stets die männlichen, direkten Nachkommen eines Wappenführers berechtigt, das angezeigte Wappen zu tragen.
Rechtlicher Hinweis:
Das Wappen einer Familie ist durch das BGB geschützt (Teil des Namensrechtes) und darf nur von Mitgliedern der entsprechenden Familie geführt werden. Eine Namensgleichheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden.
Unser Familienwappen ist in der Wappenrolle verzeichnet.
Unser Wappen
